Im Jura-Studium erwartet den Studierenden hauptsächlich das Lösen von Fälle, wo das erlangte Wissen anzuwenden ist. Solche Fälle und Lösungen dieser sind in der Kategorie Fälle / Fallsammlung dargestellt.
Das Studium der Rechtswissenschaft wird in Deutschland umgangssprachlich auch Jura-Studium genannt. Diese Bezeichnung leitet sich vom lateinischen "ius" ab, was so viel wie "Recht" bedeutet. Studieren kann man diesen Studiengang derzeit an diesen 32 Juristischen Fakultäten der folgenden Universitäten / Hochschulen:
In der juristischen Ausbildung gibt es im Rahmen der Ausbildung noch keine berufliche Festlegung, da das Ausbildungsziel des sogenannten "Einheitsjuristen" einen möglichen Wechsel zwischen den juristischen Berufen (zum Beispiel Richter, Anwalt, Verwaltung, Rechts - und Personalabteilungen von Wirtschaftsunternehmen) offen halten soll.
Inhalt des Studiums
Der Aufbau und Inhalt des Studiums variiert von Bundesland zu Bundesland. Dieser Aufbau ist ein Beipiel für die Freie Universität Berlin im Jahrgang 2007. Den jeweiligen Aufbau des Studium, sowie die erforderlichen Leistungsnachweise im Rahmen des Studiums entnehmt ihr am besten aus der Prüfungsordnung der jeweiligen Universität. Die Unterschiede bei den Anforderungen können in diesem Bereich sehr variieren. Euer Prüfungsbüro steht euch bei Fragen bestimmt gerne zur Verfügung.
Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester, also insgesamt 4,5 Jahre, wobei im 9. Semester die Pflichtfachprüfung beim Justizprüfungsamt ansteht. Das Studium untergliedert sich in ein Grundstudium mit integrierter Zwischenprüfung (1. - 3. Semester) und in ein Hauptstudium (4. - 8. Semester).
Um das Grundstudium zu bestehen, was widerum die Voraussetzung zur Zulassung zum Hauptstudium ist, muss man von 7 von insgesamt 13 Klasuren und eine propädeutische Hausarbeit bestehen.Nochmals: Dies war an der FU Berlin so- es kann an eurer Universität ganz andere Kriterien geben. Dabei wird in jedem Grundkurs (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) jeweils eine Klausur pro Semester angeboten. Von diesen insgesamt 9 Klausuren muss man 6 bestehen. Zusätzlich ist noch mind. ein Grundlagenfach zu belegen, bzw. zu bestehen. Hier stehen beispielsweise Fächer wie Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie oder Methodenlehre zur Auswahl. Soweit diese Kriterien erfüllt werden, kann man mit dem Haupstudium beginnen.
Im Hauptstudium werden die einzelnen Rechtsgebiete (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) fortgesetzt und vertieft und es treten die jeweiligen Prozessrechte hinzu. Diese neu gewonnenen Erkenntnisse werden dann in den drei großen Übungen (Übung im Strafrecht, Übung im Bürgerlichen Recht und Übung im Öffentlichen Recht) geprüft. Pro Übung werden drei Klausuren sowie zwei Hausarbeiten angeboten, wobei jeweils eine Klausur und eine Hausarbeit bestanden werden muss. Dies ist Voraussetzung zur Zulassung zum ersten Staatsexamen.
Nach erfolgreichem Bestehen der Übung beginnt das Schwerpunktbereichsstudium. Grundsätzlich kann man den Schwerpunkt aber auch schon vor Bestehen der Großen Übungen beginnen. Hierbei stehen beispielsweise folgende Schwerpunkte zur Auswahl:
- Wirtschafts-, Unternehmens und Steuerrecht
- Arbeits- und Versicherungsrecht
- Strafrechtspflege und Kriminologie
- Grundlagen des Rechts
- staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle
- die Internationalisierung der Rechtsordnung
- Verbraucherprivatrecht, Absatzmittlerrecht und Privatversicherungsrecht
Die Schwerpunktbereichsprüfung selbst besteht aus einer Abschlussarbeit, welche nach einem Semester Schwerpunktbereichsstudiums in den Ferien verfasst werden muss. Anschließend folgt eine Klausur am Ende des zweiten Semesters, worauf sich dann eine mündliche Prüfung anschließt. Die Abschlussklausur und die Abschlussarbeit müssen jeweils aus einem anderen Unterschwerpunkt kommen. Das Ergebnis des gesamten Schwerpunktbereichsstudiums geht mit 30% in die Examensnote mit ein, deswegen sollte man schon sich schon hier besonders gut anstrengen.
Um zur ersten juristischen Prüfung zugelassen zu werden, muss man weiterhin einen Fremdsprachenschein sowie eine Schlüsselqualifikation erwerben und ein 13- wöchiges Praktikum absolvieren.
Studienplan
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Semester
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Bürgerliches Recht
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Strafrecht
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Öffentliches Recht
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1.
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Einführung ins BGB
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Einführung ins StGB I
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Einführung ins
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2.
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Schuldrecht AT
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Einführung ins StGB II
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Grund- und
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3.
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Schuldrecht BT
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Vermögensdelikte
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Verwaltungsrecht AT
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4.
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Sachenrecht
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Verwaltungsrecht BT
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5.
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Übung im Bürgerlichen Recht
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Strafverfahrensrecht
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Europarecht
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6.
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Familien- und Erbrecht
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Übung im Öffentlichen
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7.
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Schwerpunktsbereichs-
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Schwerpunktsbereichs-
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Schwerpunktsbereichs-
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8.
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Schwerpunktsbereichs-
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Schwerpunktsbereichs-
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Schwerpunktsbereichs-
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9.
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Prüfung beim JPA
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Prüfung beim JPA
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Prüfung beim JPA
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Zusammenfassung Zulassungsvoraussetzungen zur ersten juristischen Prüfung:
- mindestens zwei Jahre Studium an einer Universität in der BRD
- Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
- Nachweis der bestandenen 3 Übungen
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Grundlagenfach
- Nachweis einer Fremdsprachenkompetenz
- Nachweis einer Schlüsselqualifikation
- Nachweis eines 13-wöchigen Praktikums
Die erste juristische Prüfung setzt sich nun aus der universitären Schwerpunktsbereichsprüfung und einer staatlichen, beim gemeinsamen juristischen Prüfugsamt abzulegenen Pflichtfachprüfung zusammen. Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus einem schriftlichen (drei Klausuren aus dem Bürgerlichen Recht sowie je zwei aus dem Strafrecht und Öffentlichen Recht) und einem mündlichen Teil (Vortrag und Prüfung in den Pflichtfächern).
Anschließend folgt das 2-jährige Referendariat, indem man verschiedenste Stellen durchläuft. So ist man etwa bei der Staatsanwaltschaft und übernimmt selbstständig die Rolle eines Staatsanwaltes.
Sollte man sein Examen nicht mit Prädikat bestanden haben, muss meistens vor Beginn des Referendariats eine Wartezeit durchlaufen werden. Dies gilt aber nicht für alle Bundesländer. Diese kann dann aber zur Promotion oder zum Erwerb eines LL.M.`s genutzt werden.
Hat man das Referendariat hinter sich gebracht, kommt es zur 2. juristischen Staatsprüfung. Hier wird im Gegenteil zum 1. Staatsexamen im Urteilsstil geschrieben. Hat man auch dies erfolgreich beendet, kann man sich schließlich Volljurist nennen und das Berufsleben kann starten!
Bielefeld Ruhr-Universität Bochum
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Technische Universität Dresden
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Europa-Universität Viadrina (Frankfurt an der Oder)
Justus-Liebig-Unviersität zu Gießen
Georg-August-Universität Göttingen
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Universität Hamburg Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaft (Hamburg)
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Christian-Albrechts-Universität Kiel
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Ludwig-Maximilians-Universität München
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Universität des Saarlandes (Saarbrücken)
Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Bergische Universität Wuppertal
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