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Erstes Juristisches Examen in Berlin
Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (Erstes Juristisches Examen) erfolgt auf Antrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung sind in § 6 JAG 2003 i.V.m. § 4 JAO 2003 geregelt.
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Zulassungsvoraussetzungen:
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a. ausgefüllter Zulassungsantrag, § 4 Abs. 1 JAO 2003.
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b. handgeschriebener und persönlich unterschriebener Lebenslauf mit Lichtbild, § 4 Abs. 3 Nr. 1 JAO 2003.
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c. Nachweis über Anzahl der Fach- und Hochschulsemester durch Studienbuch oder Immatrikulationsbescheinigung. Maßgeblich ist, dass die letzten zwei Studiensemester an einer Hochschule der Länder Berlin oder Brandenburg absolviert wurden; eine Immatrikulation zur Zeit der Anmeldung bzw. Prüfung ist nicht erforderlich.
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d. Nachweis der Schlüsselqualifikation und der Zwischenprüfung sind zu führen durch eine universitäre Bescheinigung. Das Zwischenprüfungszeugnis enthält in der Regel den Nachweis des Grundlagenscheins; anderenfalls ist dieser gesondert vorzulegen.
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e. Zeugnis der Schwerpunktbereichsprüfung ist grundsätzlich für die Zulassung nicht erforderlich; Ausnahme bei Meldefristverlängerung und Notenverbesserung.
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f. Nachweis der universitären Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern durch die „großen Scheine“.
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g. Praktika
Vorlage der Zeugnisse. Einzelheiten findet ihr auf der Homepage der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.
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h. Freiversuch ggf. Nachweise für eine Meldefristverlängerung. Einzelheiten finden Sie unter den Punkt Freiversuch.
Es können sich zusätzlich weitere Zulassungsvoraussetzungen ergeben. Ausführliche Informationen, Antragsformulare sowie die einzelnen Fristen findet ihr auf der Hompage der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.





