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stellvertretendes commodum (§ 285)
ist jeder Vermögensvorteil, der wirtschaftlich im Schuldnervermögen an die Stelle der unmöglich gewordenen Leistung getreten ist (Bsp. erlangte Versicherungssumme)
commodum ex re -> aus der Sache
commodum ex negotiatione -> aus Rechtsgeschäft erworben
Weitere Ausführungen findet ihr im Skript Schuldrecht BT.
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