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kickbacks

Bei sogenannten Kickback- Zahlungen handelt es sich um zumeist versteckte Provisionen, welche der Bank- oder Finanzberater vom Anlageunternehmen für seine Anlageempfehlung erhält. Als Kickback- Zahlungen werden zum einen einmalige Rückvergütungen an den Anlageberater wie der Ausgabeaufschlag zum anderen aber auch periodisch anfallende Managementgebühren (Umschichtungsgebühren, Depotgebühren...) bezeichnet. In seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass Anlageberater grundsätzlich zur Offenlegung aller Provisionen, die sie im Zusammenhang mit der Anlageempfehlung erhalten, verpflichtet sind.

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