Suche  » 

Startseite > Jura > Lexikon > Vertrag


Vertrag

Ein Versuch ist die Betätigung des Entschlusses zur Begehung einer Straftat durch eine Handlung, welche zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt, aber nicht bzw. noch nicht zur Vollendung geführt hat.

Weitere Ausführungen findet ihr im Skript Strafrecht AT II.

Copyright© S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

See also: