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Versuch, fehlgeschlagener

Ein fehlgeschlagener Versuch liegt vor, wenn die zur Ausführung der Tat vorgenommene Handlung das Ziel verfehlt hat und dem Täter bewusst geworden ist, dass er dieses Ziel im jetzigen Zeitpunkt nicht mehr oder zumindest nicht ohne zeitlich relevante Zäsur erreichen kann.

Weitere Ausführungen findet ihr im Skript Strafrecht AT II.

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