Suche  » 

Startseite > Jura > Lexikon > Versuch, beendeter


Versuch, beendeter

Ein beendeter Versuch liegt vor, wenn der Täter seiner Meinung nach alles getan hat, was zur Tatvollendung erforderlich ist und den Taterfolg herbeiführt.

Weitere Ausführungen findet ihr im Skript Strafrecht AT II.

Copyright© S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

See also: