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Vermietungsmodell

Dieses Modell entspricht im wesentlichen dem Erwerbermodell mit dem Unterschied, dass keinerlei Verpflichtung für den Auftragnehmer besteht das Eigentum an den öffentlichen Auftraggeber nach Abschluss der Betriebsphase zu übertragen. Ein optionaler Eigentumserwerb für den öffentlichen Auftraggeber nach Ablauf der Betriebsphase zu einem festen Kaufpreis wird üblicherweise nicht vereinbart. Der Auftraggeber ist verpflichtet monatliche Mietraten an den Auftragnehmer zu entrichten.

Üblicherweise wird eine Vertragslaufzeit von 20 bis 30 Jahren festgelegt, während der ein Gebäude auf dem Grundstück des privaten Auftragnehmers errichtet und anschließend dem öffentlichen Auftraggeber zur Nutzung überlassen wird. Der Berieb des Gebäudes verbleibt dabei im Aufgabenbereich des Auftragsnehmers für welchen der Auftraggeber vertraglich festgesetzte Entgelte bezahlt.

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