Suche  » 

Startseite > Jura > Lexikon > Trennungsprinzip


Trennungsprinzip

Das Trennungsprinzip besagt, dass Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte strikt voneinander zu trennen sind.

Bsp. Durch einen wirksamen Kaufvertrag wird der Käufer einer Sache noch kein Eigentümer. Dies wird erst durch das Verfügungsgeschäft übertragen (Übergabe und Übereignung). Der Käufer erwirbt lediglich einen Anspruch auf Übereignung.

Copyright© S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

See also: