Suche  » 

Startseite > Jura > Lexikon > Salvatorische Klausel


Salvatorische Klausel

Ist regelmäßiger Vertragsbestandteil, der regelt dass, wenn sich Gründe für eine Nichtigkeit nur auf Teile eines Rechtsgeschäfts beschränken, bei Wegfall des von der Nichtigkeit betroffenen Teils des Rechtsgeschäfts der Rest als selbstständiges Rechtsgeschäft verbleiben kann.

Sie ist unwirksam, bzw. ohne Regelungsgehalt bei einheitlichen Rechtsgeschäften, die nicht teilbar sind.

Copyright© S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

See also: