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Meinung (i. S. v. Art. 5 GG)

Meinungen sind Werturteile jeglicher Thematik. Entscheident ist das Element der Stellungnahme, des Daführhaltens oder des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung.

Weitere Ausführungen findet ihr im Skript Grundrechte.

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