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Mahnung
Eine Mahnung ist eine bestimmte und eindeutige Leistungsaufforderung, aus der erkennbar hervorgeht, dass der Gläubiger die Leistungserbringung vom Schuldner ernsthaft verlangt. Sie ist einseitig empfangsbedürftig.
Weitere Ausführungen findet ihr im Skript Schuldrecht BT.
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