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Leasingmodell
Im wesentlichen entspricht dieses Modell dem Erwerbermodell mit dem Unterschied, dass die Übertragung des Eigentums vom Auftragnehmer an den öffentlichen Auftraggeber nach Abschluss der Betriebsphase nicht verbindlich im Vertrag fixiert wird, sondern ein optionaler Eigentumserwerb für den öffentlichen Auftraggeber nach Ablauf der Betriebsphase zu einem im Vertrag festgesetzten Kaufpreis besteht. Der Auftraggeber ist verpflichtet monatliche Leasingraten an den Auftragnehmer zu entrichten. Üblicherweise wird eine Vertragslaufzeit von 20 bis 30 Jahren festgelegt, während der ein Gebäude auf dem Grundstück des privaten Auftragnehmers errichtet und anschließend dem öffentlichen Auftraggeber zur Nutzung überlassen wird. Der Berieb des Gebäudes verbleibt dabei im Aufgabenbereich des Auftragsnehmers für welchen der Auftraggeber vertraglich festgesetzte Entgelte bezahlt.
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