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Gewissen (i. S. v. Art. 4 I GG)

Das Gewissen ist ein real erfahrbares, seelisches Phänomen, dessen Forderungen, Mahnungen und Warnungen für den Menschen unmittelbar evidente Gebote unbedingten sollens darstellen.

Weitere Ausführungen findet ihr im Skript Grundrechte.

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