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Gewinnabschöpfung
Bei einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit soll durch die Gewinnabschöpfung oder Vermögensabschöpfung der erlangten Vermögensvorteils zugunsten des Geschädigten oder der Staatskasse entzogen werden.
Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen.
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