Suche  » 

Startseite > Jura > Lexikon > Gewerbe


Gewerbe

Gewerbe ist jede selbständige, außengerichtete und planmäßige Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht. (BGHZ 33, 321, 324; 74, 273, 276).

Für einzelne Berufsgruppen ist gesetzlich festgelegt, dass sie kein Gewerbe betreiben, wie z.B. für Rechtsanwälte (§ 2 Abs. 2 BRAO) und Patentanwälte ( § 2 Abs. 2 Patentanwaltsordnung). Demnach können Rechts- und Patentanwälte keine OHG gründen.

See also: