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Gewerbe
Gewerbe ist jede selbständige, außengerichtete und planmäßige Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht. (BGHZ 33, 321, 324; 74, 273, 276).
Für einzelne Berufsgruppen ist gesetzlich festgelegt, dass sie kein Gewerbe betreiben, wie z.B. für Rechtsanwälte (§ 2 Abs. 2 BRAO) und Patentanwälte ( § 2 Abs. 2 Patentanwaltsordnung). Demnach können Rechts- und Patentanwälte keine OHG gründen.
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