Startseite > Jura > Lexikon > Geschäftsgrundlage
Geschäftsgrundlage
alle Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, d. h. von dessen beide Parteien ausgegangen sind, ohne dass eine Regelung erfolgte
Weitere Ausführungen findet ihr im Skript Schuldrecht BT.
Copyright© S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
See also:





