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Fixgeschäft, absolutes

Ein absolutes Fixgeschäft liegt vor, wenn nach dem bestehenden Vertrag und der gegebenen Interessenlage die Einhaltung der Leistungszeit für einen Teil so wesentlich ist, dass die verspätete Leistung nicht mehr als Erfüllung angesehen werden kann, weil das Geschäft mit der rechtzeitigen Leistung stehen oder fallen soll.

Weitere Ausführungen findet ihr im Skript Schuldrecht BT.

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