Suche  » 

Startseite > Jura > Lexikon > Fahrlässigkeit


Fahrlässigkeit

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (Legaldefinition des § 276 BGB)

Copyright© S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

See also: