Startseite > Jura > Lexikon > Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (Legaldefinition des § 276 BGB)
Copyright© S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
See also:
Startseite > Jura > Lexikon > Fahrlässigkeit
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (Legaldefinition des § 276 BGB)
Copyright© S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
See also: