Suche  » 

Startseite > Jura > Lexikon > Fahrlässigkeit, grobe


Fahrlässigkeit, grobe

Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgpfaltspflicht in besonders schweren Maße außer Acht lässt

Weitere Ausführungen findet ihr im Skript Schuldrecht BT.

Copyright© S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

See also: