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Fahrerlaubnis - Führerschein
Wegen der enormen Gefahren des Straßenverkehrs ist das Führen bestimmter Fahrzeuge nur zulässig, wenn die ausreichende Kenntnis über Verkehrsvorschriften u.a., sowie die persönliche Eignung durch eine Prüfbescheinigung nachgewiesen wurden.
Die Fahrerlaubnis ist dann durch eine amtliche Bescheinigung, d.h. den Führerschein, nachzuweisen (§2 Abs.1 S.3 StVG). Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen (§4 Abs.2 FeV).
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