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Factoring (Forderungskauf)
Vertrag über die Abtretung einer oder mehrerer bestimmter Forderungen der einen Partei (Anschlusskunde, Factoringgeber) an die andere Partei (Factor) gegen Zahlung des Wertes der Forderung abzüglich einer Provision (Factoringgebühr).
Das Factoring ist ein wichtiges Instrument zur Schaffung von Liquidität im Unternehmen und beim echten Factoring auch zur Absicherung von Ausfallrisiken, wie z.B. die Insolvenz des Vertragspartners. Ihm kommt daher insbesondere in Krisenzeiten eine enorme Bedeutung zu.
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