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Exzess
Ein Exzess im strafrechtlichen Sinn ist die Überschreitung bestimmter Grenzen.
Bsp. A stiftet den B an, das Handy des V zu stehlen und dabei aber keine Gewalt anzuwenden. B hat es sich aber anders überlegt und besorgt sich ein Messer, wodurch er den Widerstand des V bricht. Der Anstifter A ist hier nicht für den Exzess verantwortlich.
Weitere Ausführungen findet ihr im Skript Strafrecht AT II.
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