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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers bleibt für die Dauer von bis zu sechs Wochen erhalten, sofern ihn an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft.

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