Suche  » 

Startseite > Jura > Lexikon > Einwilligung (zivilrechtlich)


Einwilligung (zivilrechtlich)

Die Einwilligung ist als empfangsbedürftige Willenserklärung die vorherige Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft (§§ 182, 183 BGB).

Copyright© S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

See also: