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Durchsuchungen
Durchsuchungen i.S.v. Art. 13 ist das durch körperliches Betreten verfolgte ziel-und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will.
Weitere Ausführungen findet ihr im Skript Grundrechte.
See also:





