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Direktionsrecht des Arbeitgebers
Das Direktionsrecht ist ein einseitiges Bestimmungsrecht des Arbeitgebers und dient der Konkretisierung des Inhalts des Arbeitsvertrags. Der Arbeitgeber kann hiernach durch Weisungen den Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen.
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