Startseite > Jura > Lexikon > Arbeitszwang
Arbeitszwang
Arbeitszwang i. S. v. Art. 12 GG ist die zwangsweise Heranziehung zu einer nicht unerheblichen Arbeitsleistung, die üblicherweise gegen Entgeld erbracht wird.
See also:
Startseite > Jura > Lexikon > Arbeitszwang
Arbeitszwang i. S. v. Art. 12 GG ist die zwangsweise Heranziehung zu einer nicht unerheblichen Arbeitsleistung, die üblicherweise gegen Entgeld erbracht wird.
See also: