Startseite > Jura > Lexikon > Antidiskriminierungsgesetz
« Anspruch
Antidiskriminierungsgesetz
Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Die Zielsetzung des Gesetzes besteht darin, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das Gesetz wird daher umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet.
Copyright© S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
See also:





