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Abstraktionsprinzip

Aufbauend auf dem Trennungsprinzip besagt es, dass das Verpflichtungsgeschäft und das und Verfügungsgeschäft auch hinsichtlich ihrer Wirksamkeit getrennt zu betrachten sind.

  • Bsp. Wenn der Kaufvertrag unwirksam ist, die Sache aber schon übereignet wurde, ist die Übereignung dennoch wirksam!

See also: