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Abberufung

Durch eine Abberufung wird die Organstellung (z.B. des Geschäftsführers einer GmbH) beendet. Dies führt aber nicht gleichzeitig zur Beendigung zusätzlich vereinbarter Anstellungs- oder Beraterverträge. Diese müssen durch Kündigung beendet werden.

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See also:  Abmahnung   Abstammung (i. S. v. Art. 3 III 1 GG)