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Hauptstudium

4. Semester

Sachenrecht
Gegenstand des Sachenrechts ist das dritte Buch des BGB. Es geht hier um die Grundlagen und die Institute der Eigentumsordnung. Das sind vor allem das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, der Eigentumserwerb an Grundstücken und an beweglichen Sachen sowie um die Sicherungsrechte (Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht).

Handels- und Gesellschaftsrecht
Diese Veranstaltung hat das Handels- und Gesellschaftsrechts zum Gegenstand. Im Handelsrecht werden vor allem der Kaufmannsbegriff, die Firma, die Publizität des Handelsregisters, die Vertretung des Kaufmanns sowie einige der im HGB geregelten Vertragstypen (Handelskauf, Kommission) behandelt. Im Gesellschaftsrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Recht der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) und es gibt einen Überblick über das Recht der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH).

Arbeitsrecht
Hier werden die Grundzüge des Arbeitsrechts behandelt. Dabei geht es insbesondere um die Begründung von Arbeitsverhältnissen, die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um die Folgen von Leistungshindernissen und um die Beendigung von Arbeitsverträgen.

Besonderes Verwaltungsrecht
In dieser Veranstaltung liegt der Schwerpnkt in den Bereichen des Baurecht, des Polizei- und Ordnungsrecht und Kommunalrecht und in dem für die betreffenden Materien relevanten Verwaltungsprozessrecht. Weiterhin wird das System der Verfahrensarten im Verwaltungsprozessrecht behandelt. Schwerpunkte sind der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg, Verfahrensarten (einschließlich vorläufiger Rechtsschutz) und Verfahrensgrundsätze, Zuständigkeitsfragen sowie der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

5. Semester

Übung im Zivilrecht
In der sogenannten großen Übung BGB wird alles abgefragt, was im 1.-3. Semester im Zivilrecht Thema war. Dies gilt ebenso für das Sachen-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Außerdem ist die ZPO ein Thema.

Übung im Strafrecht
Hier gehts es widerum um alles, was im 1. -3. Semester im Strafrecht behandelt wurde. Anhand von Übungsfällen wird man auf die 3 Klausuren vorbereitet.

Strafverfahrensrecht
Im Strafverfahrensrecht geht es im Wesentlichen um den Hergang des Strafverfahrens. Dabei wird die Strafprozessordnung (StPO) behandelt.

Europarecht
Dies bildet die Einführung ins Europarecht und behandelt die Aufgaben und Ziele der Europäischen Union, das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Recht sowie die einzelnen Organe.

6. Semester

Übung im Öffentlichen Recht
Hier geht es widerum um alles, was man im Öffentlichen Recht im Laufe des Studiums gelernt hat.

Zivilverfahrensrecht
Hier geht es um die Frage, wie man die Ansprüche nun schließlich auch durchsetzten kann. Es wird die Zivilprozessordnung (ZPO) behandelt.

Familien- und Erbrecht
Diese Veranstaltung gibt einen Überblick über Entwicklung, Stellung und Funktion des Familien- und Erbrechts im Rahmen des Bürgerlichen Rechts. Im Familienrecht ist Schwerpunkt das materielle Ehe-, Verwandtschafts- und insbesondere Kindschaftsrecht sowie die unterhaltsrechtlichen Strukturen und Probleme, die sich daraus ergeben. Vormundschaft und Betreuung, die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts sowie das Familienverfahrensrecht werden gestreift. Beim Erbrecht steht die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, darunter insbesondere das Testament im Vordergrund, das Pflichtteilsrecht und die spezifisch erbrechtlichen Ansprüche. Auch das Erbschaftssteuerrecht wird gestreift.