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"Falsche Wohnfläche"

Autor: JuraCommunity.de - Alles rund ums Jurastudium, Dienstag, 02. Dezember 2008

Sachverhalt: (in Anlehnung an BGH NJW 2004, 1947)

V vermietet dem M seit dem 1. März 2008 nach Besichtigung eine 2-Zimmerwohnung. Beide Vertragsparteien vereinbaren eine monatliche Nettokaltmiete von 300 €. Im Mietvertrag wird festgehalten, dass die Betriebskostenabrechnung, auf die M monatliche Vorauszahlungen leistet, nach dem Verhältnis der Wohnfläche berechnet wird. Dazu heißt es im Mietvertrag: