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Begründetheit der Anfechtungsklage/ Aufhebung von Verwaltungsakten
Autor: JuraCommunity.de - Von und für Jurastudenten , Donnerstag, 11. Dezember 2008
Der Bauer B betreit im Bundesland B einen Bauernhof. Er unterhält auf diesem unter anderem Kühe, Enten und selbstverständlich wie es sich für einen ordentlichen Bauern gehört Schweine. In einem Gesetz des Landes B ist vorgesehen, dass bestimmte Bauernhöfe finanziell gefördert werden können. Als Voraussetzung gilt jedoch, dass die Betreiber der Bauernhöfe ihre Angestellten mindestens nach den für diese Branche geltenden Traifverträgen (angenommen es gibt weleche) bezahlt werden. B zahlt seinen Angestellten weniger als gesetzlich vorgeschrieben. Zur Gewährung seiner Unterstützung schickt ihm das Ministerium Antragsunterlagen zu. In diesen werden keine Angaben darüber verlangt, ob die Angestellten nach Tarif bezahlt werden.
Zulässigkeit der Verpflichtungsklage / Statthaftigkeit
Autor: JuraCommunity.de - Von und für Jurastudenten , Donnerstag, 11. Dezember 2008
Der fleißige Angestellte A legt seit langer Zeit einen gewissen Anteil seines Gehalts auf ein Sparkonto um sich seinen größten Traum, ein Eigenheim mit kleinem Garten zu erfüllen. Dem A wird eine Baugenehmigung erteilt, diese ist aber rechtswidrig. Die zuständige Behörde hebt später durch durch Bescheid aufgehoben seine Genehmigung auf. A ist entsetzt. Er befürchtet seinen größten Traum nicht mehr realisieren zu können. Er macht geltend, er habe bereits einen Architekten mit der Planung seines Hauses beauftragt. Die Kosten dafür betragen 10.000€. Zumindest diese will er nun von der Behörde ersetzt haben, schließlich habe er sein Leben lang gespart.Die Behörde nimmt seinen Brief zur Kenntnis, sein Schreiben wird ein Stempel mit mit roten Buchstaben und der Aufschrift ,,ABGELEHNT'' behandelt.
Ist eine Klage des A nach ordnungsgemäßem und erfolglosem Widerspruchsverfahren zulässig?
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Subventionen.
Autor: JuraCommunity.de - Von und für Jurastudenten , Donnerstag, 11. Dezember 2008
Aufgrund anwachsender Schwarzarbeit möchte das Bundesland B den kränkelden handwerklichen Sektor etwas unter die Arme greifen. Um dies zu erreichen soll die Existenzgründungen in diesem Bereich gefördert werden, indem durch das Wirtschaftsministerium Darlehen mit einem Zinssatz vergeben werden, der weit unter dem der Banken liegt. Das Ministerium schließt dabei einen Kreditvertrag mit dem jeweiligen Antragssteller ab. Anschließend wird das Darlehen an den Kreditnehmer ausbezahlt. Uwe, der Handwerksmeister wollte sich schon längst selbständig machen. Die Förderung kommt ihm wie bestellt, er beantragt ein solches Darlehen. Doch Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude. Die Hiobsbotschaft erreicht schon nach kurzer Zeit. Das Ministerium lehnt nämlich seinen Antrag ab. U fühlt sich wie vom Donner getroffen. Der ,,Kleine - Mann'' werde doch immer benachteiligt. Er möchte die Sache aber nicht auf sich sitzen lassen und es den da oben mal ordentlich zeigen.
Er beauftragt einen befreundeten Anwalt gerichtlich gegen das ,,Treiben'' vorgehen.
Ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet?





