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Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Autor: JuraCommunity.de - Von und für Jurastudenten, Mittwoch, 12. November 2008

Erste Voraussetzung für die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ist, dass es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt.


Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt

Autor: JuraCommunity.de - Alles rund ums Jurastudium, Freitag, 28. November 2008

Der angehende Gastwirt G will nach seinem langjähigen Studium zur Tat greifen und sein Wissen aus dem BWL - Studium durch die Eröffnung eines Szene-Lokal in der Praxis anwenden. Voller Freude plant er in seiner Studentenwohnung die Ausstattung und die Vermarktung seines Lokals. Doch die Freude wahrt nicht lange. Er erhält zwar bald nach seinem Antrag die Gaststättenerlaubnis, jedoch wird dieser eine die Nebenbestimmung, er solle zwanzig Fahrradständer bereitstellen beigefügt.

Die zuständige Behörde der Stadt X begründet ihrer Entscheidung damit, die zwanzig Fahrradständer seien für eine Gaststätte mit 100 Sitzplätzen erforderlich. Sie beruft sich auf die aufgrund von § 4 III GastG erlassenen Rechtsverordnung der Landesregierung in der für Gaststätten bei einer Sitzplatzzahl von 80-110 die Bereitstellung von 8 Fahrradplätzen vorgesehen ist.


Begründetheit der Anfechtungsklage

Autor: JuraCommunity.de - Alles rund ums Jurastudium, Sonntag, 30. November 2008

Der politisch radikale Kalle (K) meldet bei der zuständigen Stadt B eine Versammlung in der Stadtmitte an (vgl. § 14 I Versammlungsgesetz – VersG). In der Vergangenheit ist es bei den von K veranstalteten Versammlungen regelmäßig zu Gewalttätigkeiten der Teilnehmer gegen die Polizei und Dritte gekommen.


Zulässigkeit der Anfechtungsklage - Problem des Vorverfahrens

Autor: JuraCommunity.de - Alles rund ums Jurastudium, Montag, 01. Dezember 2008

Dem G wird das Gewerbe untersagt. Die Behörde begründet das Verbot mit der Unzuverlässigkeit des G. Gegen die Untersagung legt er fristgerecht Widerspruch bei der Behörde ein. Die Behörde zögert ein halbes Jahr mit der Antwort und teilt ihm mit, dass sie die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben will, da in letzter Zeit viele Demonstrationen bevorstanden und sie daher überlastet sei.


Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungklage

Autor: JuraCommunity.de - Alles rund ums Jurastudium, Montag, 01. Dezember 2008

Im Bezirk X findet eine Demonstration statt. Dabei kam es jedoch zu Handgreiflichkeiten, die der Fotoreporter F, der für die Y-Zeitung vor Ort war, fotografierte. Es gelangen ihm einige Aufnahmen zu machen, u.a. auch von drei zum Schutz der Veranstaltung eingesetzten Polizisten im Handgemenge mit den Demonstranten.
Als der einsatzleitende Polizist P das Fotografieren bemerkte und insbesondere glaubte, es würden auch „Portraitaufnahmen“ von ihm und seinen Kollegen im Einsatz angefertigt, untersagte er dem F das weitere Fotografieren von „Amtsträgern“.